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EU Data Act

5 EU-Data-Act-Klauseln, die jeder SaaS-Käufer prüfen sollte

März 2026 · 6 Min. Lesezeit

Von Rune, Gründer & CEO

Der EU Data Act ist seit dem 12. September 2025 anwendbar, und seine Cloud-Switching-Regeln sind bereits durchsetzbar. Für Unternehmen auf SaaS-Plattformen verändert das das Risikoprofil vieler älterer Verträge sofort.

Ein Vertrag, der vor drei Jahren unterschrieben wurde, kann heute kommerziell überholt, operativ riskant oder nur schwer zu verteidigen sein, sobald sich die Lieferantenbeziehung ändern muss.

Kündigungsfristen von mehr als zwei Monaten

Artikel 23 begrenzt, wie lange Anbieter Kunden vor einem Exit warten lassen dürfen. Dennoch enthalten viele Verträge weiterhin Fristen von 90 Tagen oder sogar sechs Monaten, die Käufer still in einen weiteren teuren Zyklus zwingen können.

Selbst wenn die Durchsetzbarkeit schwächer wird, handeln Teams oft weiter so, als gelte die alte Klausel unverändert. Genau diese operative Annahme kann ebenso teuer sein wie die Klausel selbst.

Wechselgebühren, die über Januar 2027 hinausreichen

Der Data Act schafft Wechselgebühren bis zum 9. Januar 2027 vollständig ab. Verträge, die noch auf Transfer Fees, Extraction Costs oder Exit Support Charges setzen, sollten bereits heute auf einer Nachverhandlungsliste stehen.

Wer wartet, bis die Deadline näher rückt, gibt dem Anbieter unnötig Verhandlungsmacht. Sichtbarkeit jetzt schafft mehr Bewegungsraum.

Exportfristen, die operative Risiken schaffen

Die Regulierung erwartet, dass Anbieter Daten innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende in strukturiertem, maschinenlesbarem Format zurückgeben. Verträge, die dazu schweigen oder lange Verzögerungen erlauben, erzeugen Unsicherheit genau dann, wenn Teams sauber aussteigen müssen.

Wenn der Exit-Plan von schneller Datenrückgabe abhängt, wird vage Sprache zu einer operativen Abhängigkeit — nicht nur zu einer juristischen Fußnote.

Weit gefasste KI- und Machine-Learning-Rechte an Kundendaten

Immer mehr SaaS-Verträge enthalten weit gefasste Formulierungen, die dem Anbieter die Nutzung von Kundendaten für Serviceverbesserung, Analytics oder Machine Learning erlauben. In sensiblen kommerziellen Umfeldern verdient diese Sprache besondere Prüfung.

Wo Portabilität, Vertraulichkeit und Erwartungen an Datenzugang im Wandel sind, können solche Klauseln versteckte Spannungen zwischen Käuferinteressen und Modellambitionen des Anbieters erzeugen.

Einseitige Änderungsrechte mit sehr kurzer Frist

Artikel 13 richtet sich gegen unfaire Klauseln in Verträgen über den Zugang zu IoT-/Connected-Product-Daten — nicht als allgemeine Fairnessprüfung aller B2B-Verträge. Soweit anwendbar, können Klauseln, mit denen eine Partei das kommerzielle Gleichgewicht ohne angemessene Vorankündigung verändern kann, unwirksam sein. Änderungen innerhalb von 7 oder 14 Tagen sollten mit Vorsicht betrachtet werden.

Gerade für kleinere Käufer werden solche Rechte schnell zu einem beweglichen Ziel, das schwer zu überwachen und noch schwerer zu budgetieren ist.

Das sind keine abstrakten Rechtsthemen. Es sind die Klauselmuster, die über ein lebendes SaaS-Portfolio hinweg am ehesten vermeidbare Wechsel-Reibung, Verlängerungskosten oder Compliance-Exponierung erzeugen.

Darum fokussiert sich Custonic zuerst auf Sichtbarkeit: Diese Muster automatisch erkennen, ihre wahrscheinliche Wirkung quantifizieren und einen praktischen Prüfpfad für das Team liefern.

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